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OLG Frankfurt, 16.05.2017 - 6 U 85/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 133 InsO, § 143 InsO
Insolvenzanfechtung: Beweisanzeichen für Zahlungseinstellung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Insolvenzanfechtung: Beweisanzeichen für Zahlungseinstellung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
InsO § 17 Abs. 2 S. 2
Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit des späteren Insolvenzschuldners - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Gießen, 10.04.2014 - 4 O 347/13
- OLG Frankfurt, 16.05.2017 - 6 U 85/14
- BGH, 18.07.2019 - IX ZR 260/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 18.07.2013 - IX ZR 143/12
Insolvenzanfechtung: Feststellung der Zahlungsunfähigkeit aufgrund von Indizien
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.05.2017 - 6 U 85/14
Es obliegt vielmehr dem Tatrichter, ausgehend von den festgestellten Indizien, eine Gesamtabwägung vorzunehmen, ob eine Zahlungseinstellung gegeben ist (BGH, Urteil vom 18.07.2013, IX ZR 143/12, Rdn. 10). - BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 345/12
§ 133 InsO - Bargeschäft - subjektive Voraussetzungen
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.05.2017 - 6 U 85/14
Schließlich verweise die Beklagte auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 29.01.2014 in der Sache 6 AZR 345/12, wonach selbst die nachgewiesene Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit ihn nicht stets zur Vorsatzanfechtung berechtige. - BGH, 01.07.2010 - IX ZR 70/08
Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Anfechtungsgegners von einer drohenden …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.05.2017 - 6 U 85/14
Da der Anfechtungsgegner im Allgemeinen in die fälligen Gesamtverbindlichkeiten des Schuldners keinen Einblick hat, muss darauf abgestellt werden, ob sich die schleppende oder ganz ausbleibende Tilgung seiner Forderung bei einer Gesamtbetrachtung der für den Anfechtungsgegner ersichtlichen Umstände, insbesondere unter Berücksichtigung der Art der Forderung, der Person des Schuldners und dem Zuschnitt seines Geschäftsbetriebs, als ausreichendes Indiz für eine zumindest drohende Zahlungsunfähigkeit darstellt (BGH Urteil vom 01.07.2010, IX ZR 70/08, Rdn. 10). - BGH, 08.10.2009 - IX ZR 173/07
Zahlungsunfähigkeit des Schuldners
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.05.2017 - 6 U 85/14
Der Kenntnis von der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit stehen auch im Rahmen des § 133 Abs. 1 InsO die Kenntnis von Umständen gleich, die zwingend auf eine drohende oder bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit hinweisen; es genügt daher, dass der Anfechtungsgegner die tatsächlichen Umstände kennt, aus denen bei zutreffender rechtlicher Beurteilung die drohende Zahlungsunfähigkeit zweifelsfrei folgt (BGH Urteil vom 08.10.2009, IX ZR 173/07, Rdn. 10). - BGH, 14.02.2008 - IX ZR 38/04
Schleppende Zahlung von Löhnen als Anzeichen für eine Zahlungseinstellung
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.05.2017 - 6 U 85/14
Ohnehin ist bei der Annahme einer solchen Einwilligung Zurückhaltung geboten (BGH Urteil vom 14. Februar 2008, IX ZR 38/04, Rdn. 22).